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Hintergrund FAQ





FAQ

Allgemeine Fragen zum Register

 

 

 
Welche Daten sammelt das Register?

Die in den Teilnehmerstandorten zur Behandlung und Dokumentation erhobenen Routinedaten von Regionalanästhesie- und Schmerztherapieverfahren.
Eingeschlossen sind Daten aus der Prämedikation, der Verfahrensanlage, der postoperativen Therapie und wahlweise der Nachbeobachtung.
Die Dokumentation erfolgt fallbezogen aber anonym (anonyme Daten s. u.).

Wie funktioniert das Benchmarktool?

Das Benchmarktool ist über die Webapp erreichbar. Es offeriert derzeit 38 Analysekategorien aus den Bereichen Infektionen, Punktionskomplikationen,
allgemeine Komplikationen, Schmerzwerte, Lokalisationskomplikationen, Visiten und Abschlussvisiten. Die Ergebnisgrafik zeigt abhängig von der Filterauswahl
einen Balken je Zentrum, in dem Werte für den Vergleich verfügbar sind. Der Ergebnisbalken für das eigene Zentrum hebt sich farblich hervor.

 

Benchmark für FAQ

Welche Daten können eingesehen werden?

Jedes Netzwerkzentrum hat über den Online-Registerzugang ausschließlich Einblick bzw. Zugriff auf die zentrumseigenen, ins Register übergebenen Daten.
Im Benchmarktool erfolgt die angewählte Auswertung zentrumsbezogen, d. h. jeder Diagrammbalken veranschaulicht die kumulierten Werte jedes einzelnen Standortes. Die Darstellung erfolgt anonym. Lediglich das eigene Zentrum ist farblich hervorgehoben.

Was bedeutet anonyme Daten im net-ra – Register?

Laut § 3 Abs. 6 BDSG ist Anonymisieren „[…] das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person
zugeordnet werden können.“

Registernutzern ist ausschließlich der Zugriff auf den Fallbestand des eigenen Zentrums möglich. Diese Daten befinden sich ohnehin im Patientensystem
des jeweiligen Standortes. Die im Register hinterlegten Daten beziehen sich ausschließlich auf den Gesundheitszustand und die Behandlungsdaten.
Sie sind vollständig entkoppelt vom Patientennamen, Geburtsdaten (exklusive Geburtsjahr), Versicherungsstatus o. ä.

Wie werden die Daten von einem Standort ins Register übertragen?

Prinzipiell sind zwei Hauptwege zu unterscheiden. Einerseits die direkte fallweise Erfassung über die online-Eingabemaske.
Hilfstexte zu allen erfassbaren Parametern leiten die Eingabe und definieren Wertebereiche oder stellen weiterführende Informationen bereit.
Das Demosystem vermittelt einen Einblick in den Registeraufbau.

Anderseits existieren Exportsysteme verschiedener Anbieter von Dokumentationssoftware. Sie ermöglichen eine „en bloc“-Übergabe der dokumentierten Fälle.
Ein im lokalen Dokumentationssystem integriertes Exportmodul erstellt aus den vorselektierten Fällen eine XML-Datei. Die kann jederzeit ins Register hochgeladen werden. Die Prozedur läuft im Hintergrund und ermöglicht das Weiterarbeiten während des Ladevorgangs.

Antragsverfahren bei wissenschaftlicher Auswertung von Registerdaten?

Netzwerkteilnehmer können neben der Auswertung der (zugänglichen) zentrumseigenen Daten auch prospektive und retrospektive Registerstudien zur Bearbeitung
wissenschaftlicher Fragestellungen durchführen. Das hierfür notwendige Antragsformular ist im internen Bereich unter Dokumente hinterlegt oder
beim Organisationskomitee Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzufordern.

Nach Einreichen des Antrags wird sich der wissenschaftliche Beirat des Netzwerkes mit dem Forschungsvorhaben befassen. Wird dem Forschungsprojekt durch
das Gremium stattgegeben und liegt das Votum der zuständigen Ethikkommission/en vor, folgt die Datenselektion. Die fragespezifische Modifikation des zur Verfügung
gestellten „Rohdatensatzes“ unterliegt der Forschungsprojektleitung.

Wie häufig sind Daten ins Register zu übertragen?

Alle teilnehmenden Standorte verpflichten sich per GO/Vertrag ihre anonymen Routinedaten in das Register zu übertragen. Wann und wie oft die Übergabe erfolgt
ist jedem Teilnahmestandort überlassen. Erfahrungsgemäß erfolgt die Datenlieferung bei Zentren, die online erfassen zeitnah zum Behandlungszeitpunkt. Zentren,
die ihre Daten „en bloc“ einspielen, sammeln die Daten zumeist und importieren dann monatsweise oder quartalsweise.

Welchen Sinn haben die festgelegten Pflichtfelder im Register?

Die im Register festgelegten Pflichtfelder entsprechen einem absoluten Dokumentationsminimum. Fehlen diese Angaben, ist eine Auswertung der Fälle nicht
sinnvoll durchführbar. Darüber hinaus erfasste Werte eines Falls entbehren jeglicher Interpretationsmöglichkeiten ohne die Aussagen in den Pflichtfeldern.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Pflichtfelder im net-ra - Register.

Eine reine Beschränkung der Dokumentation auf die Erfassung von Pflichtfeldern ist im Sinne der wissenschaftlichen Auswertung nicht ausreichend und entspricht
überdies nicht den Anforderungen an eine angemessene Dokumentationspraxis.

Was bedeutet die Farbgebung in der Falltabelle?

Die rot hinterlegten Fälle sind im Sinne der Registeranforderungen unvollständig, d. h. mindestens eins der vorgegebenen Pflichtfelder enthält keine Angaben.

Grau und gelb hinterlegte Fälle weisen Daten in allen Pflichtfeldern auf. Zentren, die ihre Fälle einer abschließenden Revision
unterziehen möchten, können die Fallfreigabefunktion benutzen. Noch abschließend zu prüfende Fälle sind gelb hinterlegt.
Die vollzogene Sichtung kann im Menü „Fall“ -> „Fall freigeben“ quittiert werden. Die Hintergrundfarbe ändert sich anschließend auf grau.
Grüne Hintergrundfärbung umfasst die aktuell markierten Fälle.

 

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